FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Initiative Sauberhafte FESTE und den Verleih unserer Ausstattung.

FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung eines Sauberhaften Festes und den Verleih unserer Ausstattung.
Anmeldung eines Sauberhaften Festes
Veranstaltungen bieten viele Möglichkeiten, Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Denn Umwelt- und Ressourcenschutz betrifft uns alle. Jeder und jede von uns, kann im eigenen Wirkungsbereich einen Beitrag leisten. Mit der Initiative Sauberhafte FESTE wird die Umsetzung einfacher: Sie erhalten praktische Empfehlungen und persönliche Beratung und können auf konkrete Unterstützungsangebote der NÖ Umweltverbände zurückgreifen. Je nach regionalem Angebot stehen beispielsweise Mehrweggeschirr, Geschirrmobile oder Spülmaschinen zum Verleih zur Verfügung.
Die Initiative Sauberhafte Fests gilt ausschließlich in Niederösterreich und nur für Gemeinden, deren Abfallverband den NÖ Umweltverbänden angehört.
Nach Freigabe durch den Umwelt-/Abfallverband können Sie mittels elektronischem Antragsformular um Förderung beim Land NÖ ansuchen. Achtung: Die Förderung des Landes NÖ (Höhe € 500,-) für Sauberhafte FESTE wird 2024 nicht verlängert.
Unter dem Begriff „vegetarisches Hauptgericht“ fällt nur eine gleichwertige Alternative zu einem Fleischgericht. Werden zum Beispiel Bratwürstel angeboten sind Pommes kein adäquates fleischloses Gericht. Pommes sind als Beilage zu sehen und erfüllen somit nicht den Standard als vegetarisches Hauptgericht. Gleiches gilt auch für kalte Aufstrichbrote. Wenn ein warmes Fleischgericht angeboten wird, muss auch ein warmes vegetarisches Hauptgericht angeboten werden. Ansonsten wird der Mindeststandard nicht erfüllt.
Übrigens: Einige Menschen verzichten teilweise, gelegentlich oder gänzlich auf Fleisch. Wer also ein attraktives fleischloses Gericht anbietet, schafft ein Angebot, welches alle Besucher:innen anspricht, auch einen klassischen „Fleischesser“.
Sie finden all Ihre Veranstaltungen – egal ob noch in Bearbeitung, schon genehmigt oder bereits vergangen – im Login-Bereich unter „Meine Veranstaltungen“ .
Ab 27. September 2026 darf das Logo der Initiative Sauberhafte FESTE nicht mehr zur Kennzeichnung oder Bewerbung einzelner Veranstaltungen verwendet werden.
Hintergrund sind die neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation im Zusammenhang mit der EmpCo-Richtlinie. Damit soll insbesondere vermieden werden, dass das Logo als Nachhaltigkeitssiegel, Qualitätskennzeichen oder Nachweis einer geprüften Umweltleistung verstanden wird.
Sauberhafte FESTE ist eine Initiative und keine Zertifizierung.
Kommunizieren Sie stattdessen möglichst konkret, welche Maßnahmen Sie bei Ihrer Veranstaltung tatsächlich umsetzen, zum Beispiel den Einsatz von Mehrweggeschirr, ein vegetarisches Speisenangebot, Abfalltrennung oder Informationen zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Pfand
Die Pfandverordnung gilt auch für Feste und Veranstaltungen – unabhängig davon, ob es sich um ein Feuerwehrfest, eine kleinere Feier oder eine Großveranstaltung handelt.
Alle wichtigen Informationen zum Einwegpfand und dessen Anwendung bei Veranstaltungen finden Sie im Infoblatt auf der Website der EWP Österreich.
Förderung
Alle Infos erhalten Sie auf der Webseite vom Land NÖ unter https://noel.gv.at/noe/Sport/Sportveranstaltung.html