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Unsere Themen und Mindest­standards

Mit der Initiative Sauberhafte FESTE wollen wir alle Veranstalter:innen in Niederösterreich ansprechen und dazu einladen, an einer nachhaltigeren Veranstaltungskultur mitzuwirken.

Wie das funktionieren soll? Indem Ihr Fest einheitliche Standards für Umwelt- und Klimaschutz erfüllt.

ein Vater hilft seinem Kind mit dem Trinkwasserspender im öffentlichen Raum

Unsere Themen und Mindest­standards

Mit der Initiative Sauberhafte FESTE wollen wir alle Veranstalter:innen in Niederösterreich ansprechen und dazu einladen, an einer nachhaltigeren Veranstaltungskultur mitzuwirken.

Wie das funktionieren soll? Indem Ihr Fest einheitliche Standards für Umwelt- und Klimaschutz erfüllt.

Unsere Themen

Basis der Sauberhaften Feste sind Mindeststandards und Impulse aus den 6 Themenbereichen: Mobilität, Verpflegung, Beschaffung (Material- & Abfallmanagement), Energie (Wasser & Sanitär), Soziale Verantwortung und Kommunikation.

Mobilität

  • Sie achten bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung auf eine klimaschonende An- und Abreise der Besucher:innen und Teilnehmer:innen. Der Veranstaltungsort ist zu den Veranstaltungszeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus) oder mit Shuttle erreichbar.  Erforderlicher Mindeststandard.

  • Bei Veranstaltungen, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Shuttle erreichbar sind, werden umweltfreundliche Alternativen wie Fahrradtaxidienste, Anrufsammeltaxis, Fahrgemeinschaften oder Mitfahrbörsen angeboten oder beworben.

  • Sie kommunizieren rechtzeitig die Erreichbarkeit des Veranstaltungsorts mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus), Shuttlediensten, zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad.

Verpflegung

  • Saisonale regionale Lebensmittel: Mindestens eines der verwendeten Lebensmittel ist saisonal frisch verfügbar oder wird traditionell saisonal verwendet und regional erzeugt.
    Erforderlicher Mindeststandard.

    Erläuterung:
    Regional bedeutet die Produktion des Lebensmittels (Anbau, Aufzucht, Ersterzeugung, etc.) liegt innerhalb einer Distanz von rd. 150 km (in Grenzregionen auch außerhalb Österreichs). Eine regionale Verkaufsstätte oder Vertriebsniederlassung ist nicht ausreichend. Saisonal bedeutet das Produkt wächst in der Region zu seiner typischen Jahreszeit. In den Wintermonaten (Jänner-März) sind auch Lagerprodukte oder konservierte Produkte aus der Herbsternte (Erdäpfel, Kürbis, Kraut, Karotten, Kohl u. ähnl.) zulässig.

  • Vegetarisches Hauptgericht: Bei der Veranstaltung wird mindestens 1 vegetarisches Hauptgericht angeboten.
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Saisonale regionale Getränke: Mindestens eines der verwendeten Getränke ist regional erzeugt.
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Gratis-Leitungswasser ist frei zugänglich oder wird zur Konsumation angeboten. Wenn nicht, nennen Sie bitte den Grund, warum Sie kein Leitungswasser anbieten können.
    Erforderlicher Mindeststandard.

Beschaffung, Material- und Abfall­management

  • Getränke werden in Mehrweggebinden (Fässern, Containern, Zapfanlagen, Mehrwegflaschen) oder Großgebinden (mindestens 1,5l) eingekauft, sofern die jeweilige Getränkeart am Markt in ausreichender Vielfalt und Menge verfügbar ist.
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Für den Getränkeausschank an die Gäste bzw. Teilnehmer:innen werden ausschließlich Porzellantassen, Gläser oder Mehrwegkunststoffbecher verwendet.
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Für die Ausgabe von Speisen wird ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet. In Ausnahmefällen (sicherheitspolizeiliche Bestimmungen, Verfügbarkeit) können Pappteller sowie Schüsseln aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Bei der Veranstaltung werden im Gäste- und im Gastronomiebereich (Küche, Schank, Bar, Service, etc.) sowie „Back Stage“, die anfallenden Abfälle unter Berücksichtigung des regionalen Abfalltrennsystems gesammelt. Entsprechend gekennzeichnete Behältnisse wurden nach Art und Menge zur Verfügung gestellt.
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Die Abfälle werden durch Umweltverband/Gemeinde oder einen anderen Entsorger abgeholt.
    Erforderlicher Mindeststandard.

Energie, Wasser und Sanitär

  • Das Veranstaltungsgelände ist an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen oder die Abwasserentsorgung erfolgt auf eine andere behördlich geprüfte und genehmigte Form.
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Die Veranstalter:innen achten auf einen effizienten Energieeinsatz, in dem ein Beleuchtungskonzept erarbeitet wurde, energieeffiziente Technik und Geräte oder umweltschonende Stromaggregate eingesetzt werden.

  • Die Veranstalter:innen achten auf einen effizienten Wassereinsatz, bspw. durch wassersparende Sanitäreinrichtungen (bspw. Spülstopptaste). Nach Möglichkeit wird Strom, Kälte- bzw. Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen bzw. Eigenversorgung (bspw. Photovoltaik) verwendet.

Soziale Verantwortung

  • Sie achten auf die Barrierefreiheit der Veranstaltung und des Veranstaltungsortes. Barrierefreie Angebote für Teilnehmer:innen mit z.B. Mobilitäts-, Hör- oder Seh-Beeinträchtigungen werden kommuniziert und eine Ansprechperson bei der Veranstaltung benannt.

Kommunikation

  • Die Möglichkeiten der umweltschonenden Anreise werden im Vorfeld der Veranstaltung den Besucher:innen kommuniziert (Einladung, Plakat, Programm, Flyer, Website, etc.)
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Die Veranstalter:innen kommunizieren den Teilnehmer:innen, Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und der Öffentlichkeit frühzeitig die Sauberhaften FESTE Maßnahmen der Veranstaltung bspw. in der Einladung oder im Programm.
    Erforderlicher Mindeststandard.

  • Während der Veranstaltung wird deutlich kommuniziert, dass die Veranstaltung als Sauberhaftes FEST durchgeführt wird.

Weitere Infos in der Infothek

Sie veranstalten ein Sauberhaftes FEST und suchen einen passenden Veranstaltungsort, ein umweltfreundliches Hotel oder einen Bio-Caterer? Sie benötigen Mehrwegbecher oder Anbieter:innen regionaler Produkte? Oder benötigen Sie einfach eine Ansprechperson in Ihrem Bundesland oder Ihrer Region?

Hier finden Sie wertvolle Tipps und Kontakte.

Achtung

Die Förderung des Landes NÖ (Höhe € 500,-) für Sauberhafte FESTE wird 2024 nicht verlängert.