€ 500,- für Ihr Sauberhaftes Fest
Die Mindeststandards für Sauberhafte Feste einhalten und den Förderbonus des Landes NÖ beantragen.

€ 500,- für Ihr Sauberhaftes Fest
Das Land NÖ gewährt im Rahmen diverser Förderungen Zuschüsse zu Ihrem Sauberhaften Fest.
Jetzt Förderung beantragen
Für öffentlich zugängliche Fest-Veranstaltungen mit mindestens 200 Teilnehmer:innen, welche den Standards der Sauberhaften FESTE entsprechen und im Aktionszeitraum 01. März 2023 bis 31. Dezember 2023 in Niederösterreich stattfinden bzw. stattgefunden haben, kann nunmehr ein Zuschuss in der Höhe von € 500,- beim Land Niederösterreich beantragt werden.
ACHTUNG, ab März bis Dezember 2023 gelten folgende Förderkriterien:
- Teilnehmerzahl mind. 200 Personen (statt bisher 100 Personen)
- die Veranstaltung muss Festcharakter aufweisen
- es werden Getränke und Speisen ausgegeben
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Für öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmer:innen, welche den Standards der Sauberhaften Feste entsprechen und im Aktionszeitraum 01. Jänner 2022 bis 28. Februar 2023 in Niederösterreich stattfinden bzw. stattgefunden haben, kann nunmehr ein Zuschuss in der Höhe von € 500,- beim Land Niederösterreich beantragt werden.
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Die Förderung richtet sich an NÖ Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Feuerwehren, Hilfsorganisationen), Verbände, Pfarren sowie Organisationen die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
Von der Förderung ausgenommen sind politische Parteien sowie politisch ausgerichtete Organisationen und Vereine.
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Je Veranstalter:in sind max. 5 Einreichungen pro Jahr möglich. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über das elektronische Antragsformular des Landes Niederösterreich.
Förderung für Sportveranstaltungen in NÖ
Wir schaffen professionelle Rahmenbedingungen für Sportaktivitäten bzw. Wettkämpfe im Breiten- und Spitzensport
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Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für eine effektive und effiziente Umsetzung von überregionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Breiten- und im Spitzensport in NÖ.
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Antragsberechtigt sind NÖ Gemeinden, NÖ Sportvereine und NÖ Sportverbände.
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Das Ausmaß der Förderung liegt zwischen 5% bis maximal 20% der anerkannten förderbaren Kosten.