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FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Initiative Sauberhafte FESTE und den Verleih unserer Ausstattung.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung eines Sauberhaften Festes und den Verleih unserer Ausstattung.

Anmeldung eines Sauberhaften Festes

Warum sollte ich bei der Initiative Sauberhafte FESTE mitmachen?

Veranstaltungen bieten viele Möglichkeiten, Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Denn Umwelt- und Ressourcenschutz betrifft uns alle. Jeder und jede von uns, kann im eigenen Wirkungsbereich einen Beitrag leisten. Mit der Initiative Sauberhafte FESTE wird die Umsetzung einfacher: Sie erhalten praktische Empfehlungen und persönliche Beratung und können auf konkrete Unterstützungsangebote der NÖ Umweltverbände zurückgreifen. Je nach regionalem Angebot stehen beispielsweise Mehrweggeschirr, Geschirrmobile oder Spülmaschinen zum Verleih zur Verfügung.

Kann ich auch außerhalb von Niederösterreich an der Initiative teilnehmen?

Die Initiative Sauberhafte Fests gilt ausschließlich in Niederösterreich und nur für Gemeinden, deren Abfallverband den NÖ Umweltverbänden angehört.

Wie erhalte ich die Förderung wenn mein Fest genehmigt wurde?

Nach Freigabe durch den Umwelt-/Abfallverband können Sie mittels elektronischem Antragsformular um Förderung beim Land NÖ ansuchen. Achtung: Die Förderung des Landes NÖ (Höhe € 500,-) für Sauberhafte FESTE wird 2024 nicht verlängert.

Weitere Infos zur Förderung
Zum Einreichformular

Was ist ein vegetarisches Hauptgericht?

Unter dem Begriff „vegetarisches Hauptgericht“ fällt nur eine gleichwertige Alternative zu einem Fleischgericht. Werden zum Beispiel Bratwürstel angeboten sind Pommes kein adäquates fleischloses Gericht. Pommes sind als Beilage zu sehen und erfüllen somit nicht den Standard als vegetarisches Hauptgericht. Gleiches gilt auch für kalte Aufstrichbrote. Wenn ein warmes Fleischgericht angeboten wird, muss auch ein warmes vegetarisches Hauptgericht angeboten werden. Ansonsten wird der Mindeststandard nicht erfüllt.

Übrigens: Einige Menschen verzichten teilweise, gelegentlich oder gänzlich auf Fleisch. Wer also ein attraktives fleischloses Gericht anbietet, schafft ein Angebot, welches alle Besucher:innen anspricht, auch einen klassischen „Fleischesser“.

Wo finde ich meine eingereichten Veranstaltungen?

Sie finden all Ihre Veranstaltungen – egal ob noch in Bearbeitung, schon genehmigt oder bereits vergangen – im Login-Bereich unter „Meine Veranstaltungen“ .

Darf ich das Logo der Initiative Sauberhafte FESTE für meine Veranstaltung verwenden?

Ab 27. September 2026 darf das Logo der Initiative Sauberhafte FESTE nicht mehr zur Kennzeichnung oder Bewerbung einzelner Veranstaltungen verwendet werden.

Hintergrund sind die neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation im Zusammenhang mit der EmpCo-Richtlinie. Damit soll insbesondere vermieden werden, dass das Logo als Nachhaltigkeitssiegel, Qualitätskennzeichen oder Nachweis einer geprüften Umweltleistung verstanden wird.

Sauberhafte FESTE ist eine Initiative und keine Zertifizierung. 

Kommunizieren Sie stattdessen möglichst konkret, welche Maßnahmen Sie bei Ihrer Veranstaltung tatsächlich umsetzen, zum Beispiel den Einsatz von Mehrweggeschirr, ein vegetarisches Speisenangebot, Abfalltrennung oder Informationen zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Pfand

Gilt die Pfandverordnung auch bei Festen und Veranstaltungen?

Die Pfandverordnung gilt auch für Feste und Veranstaltungen – unabhängig davon, ob es sich um ein Feuerwehrfest, eine kleinere Feier oder eine Großveranstaltung handelt.

Was muss ich als Veranstalterin/Veranstalter bzgl. Pfand beachten?

Alle wichtigen Informationen zum Einwegpfand und dessen Anwendung bei Veranstaltungen finden Sie im Infoblatt auf der Website der EWP Österreich.

Förderung