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FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung eines Sauberhaften FESTES und den Verleih unserer Ausstattung.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung eines Sauberhaften Festes und den Verleih unserer Ausstattung.

Anmeldung eines Sauberhaften Festes

Wieso sollte ich überhaupt ein Sauberhaftes Feste anmelden?

Umwelt- und Ressourcenschutz ist ein Thema, dass alle betrifft. Jede Person, kann in ihrem Wirkungsbereich Verantwortung übernehmen und ein sichtbares Zeichen setzen. Mit einem Sauberhaften FEST zeigen Sie auf, dass klimaschonendes Feiern auch nicht vor kleinen Veranstaltungen Halt macht. Weiters unterstützen Sie regionale Wertschöpfung, tragen zum Recycling bei und können sich von anderen Feiern abheben.

Kann ich ein Sauberhaftes Fest auch außerhalb von NÖ veranstalten?

Die Initiative Sauberhafte Fests gilt ausschließlich in Niederösterreich und nur für Gemeinden, deren Abfallverband den NÖ Umweltverbänden angehört.

Wie reiche ich ein Sauberhaftes Fest ein?

So einfach geht’s:

  1. Erstellen Sie einen Benutzeraccount unter „Sauberhaftes Fest anmelden“
  2. Legen Sie Ihre Veranstaltung an indem Sie dem Formular unter „Veranstaltung einreichen“ folgen.
    Das Formular fragt unsere Impulse und Mindeststandards für Sauberhafte Feste ab.
  3. Nachdem Sie die Veranstaltung eingereicht haben, wird sie von Ihrer zuständigen Abfallberaterin oder Ihrem Abfallberater geprüft.
  4. Sofern alle Mindeststandards erfüllt werden, wird Ihre Veranstaltung direkt freigeschaltet. Sollte es Rückfragen oder Verbesserungspotential geben, werden Sie per E-Mail informiert und können Ihre Einreichung nochmal überarbeiten.

Wichtig: Feste können nur bis max. 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit, bis meine Veranstaltung freigeschalten wird?

Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Werktagen.

Wie erhalte ich die Förderung wenn mein Fest genehmigt wurde?

Nach Freigabe durch den Umwelt-/Abfallverband können Sie mittels elektronischem Antragsformular um Förderung beim Land NÖ ansuchen. Achtung: Die Förderung des Landes NÖ (Höhe € 500,-) für Sauberhafte FESTE wird 2024 nicht verlängert.

Weitere Infos zur Förderung
Zum Einreichformular

Was ist ein vegetarisches Hauptgericht?

Unter dem Begriff „vegetarisches Hauptgericht“ fällt nur eine gleichwertige Alternative zu einem Fleischgericht. Werden zum Beispiel Bratwürstel angeboten sind Pommes kein adäquates fleischloses Gericht. Pommes sind als Beilage zu sehen und erfüllen somit nicht den Standard als vegetarisches Hauptgericht. Gleiches gilt auch für kalte Aufstrichbrote. Wenn ein warmes Fleischgericht angeboten wird, muss auch ein warmes vegetarisches Hauptgericht angeboten werden. Ansonsten wird der Mindeststandard nicht erfüllt.

Übrigens: Mittlerweile verzichten einige Menschen teilweise, gelegentlich oder gänzlich auf Fleisch. Wer also ein attraktives fleischloses Gericht anbietet, schafft ein Angebot, welches alle Besucher:innen anspricht, auch einen klassischen „Fleischesser“.

Wo finde ich meine eingereichten Veranstaltungen?

Sie finden all Ihre Veranstaltungen – egal ob noch in Bearbeitung, schon genehmigt oder bereits vergangen – im Login-Bereich unter „Meine Veranstaltungen“ .

Wie bekomme ich das Sauberhafte Feste Logo für meinen Flyer?

Das Logo steht im Login-Bereich im Einreichformular für Sie zum Download zur Verfügung. Es darf und soll auf Ihren Drucksorten wie Plakate, Flyer, Inserate usw. geführt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie das Sauberhafte FESTE-Logo nur nach Genehmigung der eingereichten Veranstaltung offiziell verwenden dürfen.

Wie bekomme ich die Sauberhafte Feste Urkunde?

Ihre Sauberhafte Feste Urkunde steht im Login-Bereich in der Veranstaltungsübersicht  für Sie zum Download bereit (Download-Icon rechts neben dem Veranstaltungsnamen).

Wie kommt mein Fest in den Veranstaltungskalender?
Sobald Ihr Sauberhaftes Fest freigegeben wurde, erscheint es automatisch im Veranstaltungskalender. Sie müssen dafür nichts weiter tun.
Kann ich meine private Feier auch als Sauberhafte FEST anmelden?

Leider können Privatfeiern nicht als Sauberhaftes FEST angemeldet werden.

Förderung meines Sauberhaften FESTES

Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?

Alle Infos zur Förderung Ihres Sauberhaften Fests erhalten Sie hier.

Wie reiche ich die 15-Jahr-Förderung ein?

Zur Einreichung benötigen Sie Ihre Sauberhafte Feste Urkunde. Diese steht im Login-Bereich in der Veranstaltungsübersicht  für Sie zum Download bereit (Download-Icon rechts neben dem Veranstaltungsnamen).

Die Einreichung erfolgt direkt über das elektronische Antragsformular des Landes Niederösterreich.

Weitere Infos unter https://noel.gv.at/noe/Abfall/Foerderung_Sauberhafte_Feste.html

Förderung vom Land NÖ für Sauberhafte Feste – keine Fortsetzung?

Nach zwei Jahren Förderung wurde diese für 2024 nicht verlängert. Wir möchten dennoch hinweisen, dass die „Zertifizierung“ als Sauberhaftes FEST dennoch sinnvoll ist. Jedes Sauberhafte FEST hilft Ressourcen und Umwelt zu schonen. Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin ein sichtbares Zeichen für Klimaschutz setzen.