Geschirrmobil
Wichtige Verleihbedingungen
- Der Ausleiher hat vom Moment der Übergabe bis zur Rückgabe alleinverantwortlich die Aufsicht über Geschirrmobil, Geschirrspüler und Geschirr.
- Der Entleiher überzeugt sich selbst von der Vollständigkeit und Anzahl der ausgegebenen Gegenstände.
- Der Entleiher bestätigt den Erhalt der Bedienungsanleitung, die unbedingt zu beachten ist.
- Der Ausleiher übernimmt selbst den An- und Abtransport des Geschirrmobils, des Geschirrspülers und/oder des Geschirrs zum und vom Einsatzort. Die zwischen dem jeweiligen Abfallverband und dem Benutzer vereinbarten
Benutzungszeiten sind pünktlich einzuhalten. - Für Schäden, die während des Transportes und der gesamten Ausleihzeit am Geschirrmobil, Geschirrspüler und/oder am Geschirr oder dessen Ausrüstung entstehen, haftet der Ausleiher.
- Der Geschirrmobil-Anhänger verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von 2 Tonnen. Auf einen entsprechenden Führerschein ist daher unbedingt zu achten. Der Ausleiher ist verpflichtet, ein geeignetes Zugfahrzeug einzusetzen. Führerschein und Zulassungsschein werden von den Mitarbeitenden des jeweiligen Abfallverbands kontrolliert.
- Der Transporteur hat auf die Einhaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes zu achten.
- Der Transporteur hat auf die Ladegutsicherung zu achten, um für die Sicherheit Gewähr zu leisten.
- Der Ausleiher ist während der gesamten Ausleihzeit für die Verkehrssicherheit des Geschirrmobils verantwortlich. Der jeweilige Abfallverband ist während der gesamten Ausleihzeit von jeglicher verkehrsrechtlichen Haftung befreit.
- Für das Geschirrmobil besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung umfasst nicht das Zugfahrzeug.
- Das Geschirrmobil oder der Geschirrspüler sind auch im entleerten Zustand nicht frostsicher. Frostschäden sind vom Entleiher zu tragen.
- Geschirrmobil, Geschirrspüler und/oder Geschirr sind gegen Diebstahl zu sichern. Bei Nichteinhaltung haftet der Entleiher.
- Das entliehene Geschirrmobil, Geschirrspüler und/oder Geschirr dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte dies dennoch erfolgen und es werden daraus Haftungsansprüche gestellt, so gehen diese zu Lasten des Entleihers.
- Der jeweilige Abfallverband haftet nicht für etwaige Verunreinigungen. Vor der Veranstaltung ist das Geschirr und Besteck vom Ausleiher komplett zu waschen.
- Der Elektroanschluss darf nur von einem Fachmann installiert werden.
- Bei Störungen ist ausschließlich der Vertragspartner der jeweilige Vertragspartner zu kontraktieren. Reparaturen dürfen
nicht selbstständig durchgeführt werden. - Der Ausleiher verpflichtet sich, das Geschirrmobil, Geschirrspüler in einem einwandfrei gereinigten Zustand zurückzugeben (Reinigungsprogramm). Nach Benutzung ist das Wasser aus der Spülmaschine vollständig abzulassen.
- Das entliehene Geschirr, Besteck und die Mehrwegbecher sind in einem gereinigten, trockenen und getrennten Zustand wieder in die Boxen zu schlichten. Es dürfen ausschließlich mitgelieferte Reiniger und Klarspüler verwendet werden.
- Jedes einsortierte Fremdgeschirr bzw. Fremdbesteck wird als fehlender Teil verrechnet und muss – wie fehlende oder beschädigte Teile – dem jeweiligen Abfallverband zum Wiederbeschaffungspreis erstattet werden.
- Ist eine Nachreinigung von Geschirrmobil, Geschirrspüler und/oder Geschirr erforderlich, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale verrechnet.