Zum Hauptinhalt springen

Feuerwehrfest Neuaigen

30.04.2022 – 01.05.2022
ENDLICH wieder gemeinsam Feiern!
Die Freiwillige Feuerwehr Neuaigen lädt zum Feuerwehrfest am 30. April und 1. Mai

Samstag, 30. April:
Am Samstag startet der Festbetrieb bereits um 11 Uhr, sodass wir Sie bereits zu Mittag mit Getränken und warmen Speisen verwöhnen dürfen.
Ab 19 Uhr sorgt die Musikgruppe „Steirer Sound“ für gute Laune und motiviert so sicherlich zum Tanzen. Ab 20 Uhr startet der Barbetrieb.

Sonntag, 01. Mai
Am Sonntag startet der Festtag um 9 Uhr mit der Florianimesse um danach gemütlich in den Festbetrieb überzugehen.
Zum Frühschoppen spielt die „Trachtenkapelle Guntersdorf“ auf.

Für unsere kleineren Gäste gibt es an beiden Tagen eine Hüpfburg, damit der Spaß nicht zu kurz kommt.

Für die Größeren gibt es heuer erstmals eine Seidl- & Spritzerbar.

Auf Ihren geschätzten Besuch freut sich die Feuerwehr Neuaigen.
Festzelt
Sportplatzstraße 1
3430 Tulln an der Donau
Veranstalter:in
Freiwillige Feuerwehr Neuaigen
Link kopiert!

Achtung

Mit 27. September 2026 gelten neue rechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo), die strengeren Anforderungen an die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmalen stellt.

Aus diesem Grund wird die Initiative Sauberhafte FESTE neu ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzung mit umweltbewusstem Veranstalten, konkrete Maßnahmen sowie praktische Unterstützung für Veranstalter. Sauberhafte FESTE ist eine Initiative und keine Zertifizierung oder Auszeichnung von Veranstaltungen.

Auch das Logo der Initiative wird künftig nicht mehr zur Kennzeichnung einzelner Veranstaltungen eingesetzt. Veranstalter empfehlen wir stattdessen, konkret und nachvollziehbar darüber zu informieren, welche Maßnahmen sie tatsächlich umsetzen – beispielsweise Mehrweggeschirr, Abfalltrennung, regionale Verpflegung oder Angebote für eine klimaschonende An- und Abreise.

Die Themen, Empfehlungen und Unterstützungsangebote der Initiative Sauberhafte FESTE stehen weiterhin als Orientierung für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie bei der Wirtschaftskammer Österreich.