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Geschirrmobil

Wichtige Verleihbedingungen

  • Der Ausleiher hat vom Moment der Übergabe bis zur Rückgabe alleinverantwortlich die Aufsicht über Geschirrmobil, Geschirrspüler und Geschirr.
  • Der Entleiher überzeugt sich selbst von der Vollständigkeit und Anzahl der ausgegebenen Gegenstände.
  • Der Entleiher bestätigt den Erhalt der Bedienungsanleitung, die unbedingt zu beachten ist.
  • Der Ausleiher übernimmt selbst den An- und Abtransport des Geschirrmobils, des Geschirrspülers und/oder des Geschirrs zum und vom Einsatzort. Die zwischen dem jeweiligen Abfallverband und dem Benutzer vereinbarten
    Benutzungszeiten sind pünktlich einzuhalten.
  • Für Schäden, die während des Transportes und der gesamten Ausleihzeit am Geschirrmobil, Geschirrspüler und/oder am Geschirr oder dessen Ausrüstung entstehen, haftet der Ausleiher.
  • Der Geschirrmobil-Anhänger verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von 2 Tonnen. Auf einen entsprechenden Führerschein ist daher unbedingt zu achten. Der Ausleiher ist verpflichtet, ein geeignetes Zugfahrzeug einzusetzen. Führerschein und Zulassungsschein werden von den Mitarbeitenden des jeweiligen Abfallverbands kontrolliert.
  • Der Transporteur hat auf die Einhaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes zu achten.
  • Der Transporteur hat auf die Ladegutsicherung zu achten, um für die Sicherheit Gewähr zu leisten.
  • Der Ausleiher ist während der gesamten Ausleihzeit für die Verkehrssicherheit des Geschirrmobils verantwortlich. Der jeweilige Abfallverband ist während der gesamten Ausleihzeit von jeglicher verkehrsrechtlichen Haftung befreit.
  • Für das Geschirrmobil besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung umfasst nicht das Zugfahrzeug.
  • Das Geschirrmobil oder der Geschirrspüler sind auch im entleerten Zustand nicht frostsicher. Frostschäden sind vom Entleiher zu tragen.
  • Geschirrmobil, Geschirrspüler und/oder Geschirr sind gegen Diebstahl zu sichern. Bei Nichteinhaltung haftet der Entleiher.
  • Das entliehene Geschirrmobil, Geschirrspüler und/oder Geschirr dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte dies dennoch erfolgen und es werden daraus Haftungsansprüche gestellt, so gehen diese zu Lasten des Entleihers.
  • Der jeweilige Abfallverband haftet nicht für etwaige Verunreinigungen. Vor der Veranstaltung ist das Geschirr und Besteck vom Ausleiher komplett zu waschen.
  • Der Elektroanschluss darf nur von einem Fachmann installiert werden.
  • Bei Störungen ist ausschließlich der Vertragspartner der jeweilige Vertragspartner zu kontraktieren. Reparaturen dürfen
    nicht selbstständig durchgeführt werden.
  • Der Ausleiher verpflichtet sich, das Geschirrmobil, Geschirrspüler in einem einwandfrei gereinigten Zustand zurückzugeben (Reinigungsprogramm). Nach Benutzung ist das Wasser aus der Spülmaschine vollständig abzulassen.
  • Das entliehene Geschirr, Besteck und die Mehrwegbecher sind in einem gereinigten, trockenen und getrennten Zustand wieder in die Boxen zu schlichten. Es dürfen ausschließlich mitgelieferte Reiniger und Klarspüler verwendet werden.
  • Jedes einsortierte Fremdgeschirr bzw. Fremdbesteck wird als fehlender Teil verrechnet und muss – wie fehlende oder beschädigte Teile – dem jeweiligen Abfallverband zum Wiederbeschaffungspreis erstattet werden.
  • Ist eine Nachreinigung von Geschirrmobil, Geschirrspüler und/oder Geschirr erforderlich, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale verrechnet.